Neuigkeiten

  • „Hey, was geht ab?“ (Official Video)

    Der neue Song „Hey, was geht ab?“ von Mucke.TV. Geschrieben, aufgenommen und gedreht mit der Musik-AG der Grundschule Wasserfuhr. Viel Spaß…

    https://youtu.be/pTS9O8koZ0Y
  • Update 82 zum Corona-Virus Stand 08.08.2022
  • Schmetterling

    Übers Wochenende sind doch tatsächlich ganz still und heimlich schon die ersten Distelfalter geschlüpft. Was für ein aufregendes und faszinierendes Schauspiel.

  • Puppe

    Unsere Raupen haben sich nun allesamt verpuppt… träumt schön!

    Wir erwarten schon ganz aufgeregt die fertigen Distel Schmetterlinge und habe dazu die Puppen ganz vorsichtig umgesiedelt in einen „Schmetterlingskäfig“.

  • Raupen

    Letzte Woche sind in allen Gruppen die Raupen eingezogen. Leider waren sie gar nicht mehr so aktiv, wie erwartet … und sie haben sich schon nach wenigen Tagen zurück gezogen in den Prozess zur Verpuppung.

  • Schulkinderfreizeit

    Am Mittwoch, den 18.Mai´22 ging es endlich los, unsere mutigen, angehenden Schulkinder durften auf große Fahrt gehen. Bis Freitag verbrachten sie eine sehr ereignisreiche, spannende und unvergessliche Zeit im Naturfreundehaus in Bielefeld. Drei tolle Tage voller Aktivitäten, wie Ausflug ins Naturkundemuseum, Singen am Lagerfeuer, selber Tonperlen erstellen, Spielen und Wandern im Wald und und und…liegen hinter allen Beteiligten.

  • Übernachtung

    Am Freitag, den 13.Mai´22 war es endlich soweit…unsere mutigen „Mittel-Kinder“ durften eine Nacht im Kinderhaus verbringen. Am Freitag Nachmittag hat sich jede Gruppe den Nebenraum gemütlich gemacht und dann stand ein Ausflug in den Schlosspark an. Nach unserem leckerem Abendbrot folgte noch ein kleiner Kinoabend und anschließend ging es auch schon ins Bett. Ein gemeinsames Frühstück rundete unsere tolle Aktion ab. Wir sind sehr stolz auf unsere mutigen Übernachtungs-Kinder.

  • Update 81 zum Corona-Virus Stand 05. Mai 2022

    Liebe Eltern,

    In der Presseinformation zur neuen Test- und Quarantäneregelungen ab dem 5. Mai 2022 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) sind die Änderungen gut zusammengefasst (zum Nachlesen auch im Anhang):

    Die nun veröffentlichte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:

    Isolierung bei einer Coronainfektion
    Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben.

    • Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage. Die Isolierung kann grundsätzlich nach zehn Tagen ohne weiteren Test beendet werden.
    • Die Isolierungszeit zählt ab dem Tag des ersten Auftretens der Symptome oder des Testergebnisses.
    • Ab dem fünften Tag der Isolierung ist eine „Freitestung“ möglich. Voraussetzung dafür ist ein negatives Testergebnis (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).
    • Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung der Isolierung und auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich.
    • Positiv getestete Personen müssen – wie bisher – ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig über die Infektion informieren.

    Infizierte Beschäftige in vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe)

    • Die allgemeinen Regelungen finden auch hier Anwendung.
    • Es gilt zudem ein Tätigkeitsverbot.
    • Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der oder die Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
    • Dem Arbeitgeber ist der Nachweis einer negativen Testung (Coronaschnelltest, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct-Wert über 30) vorzulegen.
    • Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung des Tätigkeitsverbots erforderlich.


    Quarantäne (gilt bei Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen)

    • Entsprechend der Empfehlungen des RKI entfällt die behördliche Absonderungspflicht (Quarantäne) für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-Fällen ab sofort ganz. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne.
    • Es wird diesen Personen aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren. Dies bedeutet: Für fünf Tage sollten enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden. Sofern es ihnen möglich ist, sollten sie im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (Selbsttests, besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag nach dem Kontakt mit der infizierten Person empfohlen. Treten Symptome auf, muss ein Test durchgeführt werden.
    • Für immunisierte Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe gilt, wenn sie enge Kontaktpersonen von infizierten Personen sind, darüber hinaus eine tägliche Testpflicht (Nachweis über offizielle Teststelle, Arbeitgebertestung oder Selbsttest) vor Dienstantritt für die Dauer von fünf Tagen. Diese Pflicht wurde in der Coronaschutzverordnung ergänzt.

    Die Neuregelungen gelten ab dem 5. Mai 2022 auch für Personen, die zu diesem Zeitpunkt schon aufgrund der bisherigen Verordnung in Quarantäne oder Isolation waren. Diese können sich ebenfalls nun frühzeitiger freitesten bzw. die Quarantäne als Kontaktperson beenden.

  • Update 80 zum Corona-Virus Stand 11. März 2022

    Liebe Eltern,

    hier die ab dem 10. März gültige CoronaSchVO sowie eine Information zum Impfstoff Novavax, der jetzt in die entsprechende Liste aufgenommen worden ist.

  • Update 79 zum Corona-Virus Stand 03. Februar 2022

    Liebe Eltern,

    zusätzlich zu den Veröffentlichungen des Ministeriums, haben wir nun einen Handlungs-Leitfaden vom Gesundheitsamtes des Kreises Lippe erhalten.

    Eine eventuelle Absonderung wird also über uns ausgesprochen. Informationen zu einem in diesem Fall möglichen Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung sind auf der Seite des Ministeriums zu finden.

    Corona: Aktuelle Informationen für die Kindertagesbetreuung | Chancen NRW (mkffi.nrw)