Kinderkrankengeld

Liebe Eltern,

wir möchten Euch über aktuelle Änderungen zur Beantragung von Kinderkrankengeld informieren. Die Beantragung von Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des nicht erkrankten Kindes ist über die jeweiligen Krankenkassen möglich.

Bei der AOK Nordwest wird beispielsweise keine Bescheinigung der Kita oder Schule benötigt, für die Beantragung müssen die Mitglieder einen entsprechenden Antrag mit einer Selbstauskunft stellen. Gesetzlich würde keine Bescheinigung von Kitas bzw. Schulen gefordert, sicherheitshalber empfehlen wir Euch eure jeweils eigene Krankenkasse zu kontaktieren.

Weitere Informationen zum Thema Kinderkranktage und Kinderkrankengeld findet ihr auch unter folgendem Link der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090