Wir müssen per Allgemeinverfügung ab Montag
in den Notbetrieb!!!
Liebe Eltern,
anbei die Allgemeinverfügung des Landes zur „Bundesnotbremse“, die die Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (gezählt vom 20. bis zum 22.April) für den Kreis Lippe festgestellt.
Demnach tritt die Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht und der Kindertagesbetreuung vor Ort gemäß § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG gemäß § 77 Absatz 6 IfSG am 24.04.2021 um 0.00 Uhr in Kraft. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung. (3. Regelung nach § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG (Schwellenwert von 165)
Bleibt gesund!